Förderung für Wärmepumpen


BEG: Neuerungen seit dem 15.08.2022

Das BMWK hat die BEG – Einzelmaßnahmen angepasst, um einen noch stärkeren Klimaschutzeffekt zu erreichen und die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl zu verringern. Diese Änderungen treten beim BAFA zum 15.08.2022 in Kraft. Weitere Informationen finden Sie hier oder unter https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html.

AEinen direkten Link zur Antragstellung : Zur BAFA Antragstellung


Bild- und Videoquelle : BAFA

Die Fördersätze seit dem 15.08.2022 :
Maßnahme
Zuschuss
Heizungs-Tausch-Bonus *
Wärmepumpen Bonus
(Erdwärme)
Max. Fördersatz
Solarthermie
25 %
25 %
Biomasse
10 %
10 %
20 %
Wärmepumpe
25 %
10 %
5 %
40 %
* Für diesen Heizungs-Tausch-Bonus für Wärmepumpen gelten folgende Kriterien und Bedingungen:
  • Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt.
  • Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt.
  • Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.  ( Keine Förderung für Hybrid-Anlagen ) 

Auch das Land Hamburg fördert zusätzlich zu der Bundes BEG-Förderung den Einbau von Wärmepumpen.

Modul Wärmepumpen-Anlagen

  • Für elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen beträgt der Zuschuss 40€ je kW Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 1.500 €.
  • Festlegung des Zuschusses im Einzelfall ab einer Nennwärmeleistung von 500kW.
  • Die Förderung wird zusätzlich zur BEG-Förderung gewährt !

weiter Info´s unter : https://www.ifbhh.de/programme/privatkunden/eigenheim-modernisieren/energetisch-modernisieren-privat/erneuerbare-waerme

Hier geht es direkt zum Antrag : zur Hamburger IFB-Förderung
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