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Energiewende- und Klimaschutzgesetz Pixabay

Energiewende- und Klimaschutzgesetz

 

Datum24.11.2021

Landtag beschließt Änderungen am Energiewende- und Klimaschutzgesetz

Der Landtag hat heute den von Umweltminister Jan Philipp Albrecht vorgelegten Gesetzesentwurf zur Neufassung des Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) beschlossen. Das neue Gesetz wird zum 17. Dezember 2021 in Kraft treten. Es ist konkret, verbindlich und ambitioniert. Erstmals enthält das Gesetz eine Reihe konkreter Klimaschutzmaßnahmen, vor allem wurden aber neue ambitionierte Klimaschutzziele formuliert.

Nutzungspflicht von Erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung

Zudem soll eine Nutzungspflicht von Erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung des Gebäudebestandes eingeführt werden. Eine vergleichbare Regelung für den Neubau gibt es bereits auf Bundesebene. Konkret wird normiert, dass ab Juli 2022 beim Austausch einer Heizungsanlage in Gebäuden, die älter als 2009 sind, mindestens 15 Prozent des jährlichen Energiebedarfs durch Erneuerbare Energien zu decken sind. Und: Kommunen werden künftig bis zu einer bestimmten Größe zur Erstellung eines kommunalen Wärme- und Kälteplans verpflichtet. Auf diesem Wege kann bei rund 50 Prozent der Haushalte in Schleswig-Holstein die Umstellung auf Erneuerbare Energien besser geplant werden.

 

Weitere Informationen / Quelle : https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/_startseite/Artikel2021/IV/211124_EWKG.html

Gelesen 5746 mal Letzte Änderung am Mittwoch, 22 Dezember 2021 12:09
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